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18.05.2025

Dorfflohmarkt / Grundsteuer

Der Ortsbürgermeister informiert

Dorfflohmarkt „Ein Dorf räumt auf“ am Samstag, den 14. Juni 2025

Am Samstag, den 14. Juni 2025, findet in der Zeit von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr, wieder unser beliebter Dorfflohmarkt statt. Jeder kann daran teilnehmen und seine „verborgenen Schätze“ zum Verkauf an seinem Wohnanwesen anbieten. Bitte teilen Sie mir bis spätestens zum 07. Juni mit, wenn Sie an dieser Aktion teilnehmen möchten. Zur Erstellung eines Flyers ist es erforderlich, dass wir die Straßen benennen, an denen die Flohmarktartikel angeboten werden (Bernd.Findt@gmx.net ) oder telefonisch: 06359/2412. Ihre Nachricht kann auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden sofern ich nicht da sein sollte ).

Bitte nehmen Sie wieder recht zahlreich teil, damit die Aktion, wie in den Vorjahren auch, ein voller Erfolg werden wird.

Senkung des Grundsteuerhebesatzes

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in der letzten Gemeinderatssitzung wurde der Nachtragshaushalt unserer Gemeinde verabschiedet. Dem vorgelagert war der gemeinsam gefasste Beschluss, den Hebesatz der Grundsteuer B von 685 % um 100 Prozentpunkte, auf nunmehr 585 %, zu senken. Zu dieser Thematik erreichten mich in der Folge mehrere Anrufe und Rückfragen. Aus diesem Grund wollte ich noch einige Erklärungen „nachschieben“. Zunächst ist anzumerken, dass eine solche Senkung nur möglich war, weil wir einen ausgeglichenen Nachtragshaushalt für 2025 nachweisen konnten. Zudem ist zum 01.01.2025, die neue Grundsteuerreform in Kraft getreten. Alle Haus- und Grundstücksbesitzer mussten vorab ihre Anwesen neu bewerten. Hieraus ergaben sich neue Einheitswerte sowie neue, an die Reform angepasste Steuermesszahlen. Nach der Formel: Grundsteuer = Einheitswert x Steuermesszahl x Hebesatz der Gemeinde, errechnet sich der Grundsteuerbetrag der zu zahlen ist. Nach einer Vorabberechnung, die ich bei der Finanzverwaltung der Verbandsgemeinde durchführen ließ, stellte sich heraus, dass etwa 80 % der betroffenen Steuerzahler teils deutlich höhere Beträge zahlen müssten, obwohl der Hebesatz nicht verändert wurde. Die Ortsgemeinde hätte dadurch 36 000.- Euro an Steuermehreinnahmen erzielt. Da wir jedoch keine Mehreinnahmen, quasi durch die „Hintertür“, generieren wollten, sahen wir uns zum Eingreifen veranlasst und senkten deshalb den Grundsteuerhebesatz um 100 Prozentpunkte. Damit erreichten wir auch die immer wieder propagierte „Aufkommensneutralität“. Aus diesem Grund wurde den betroffenen Haushalten die Steuerbescheide etwas verspätet, nach der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes, zugestellt. Im Endergebnis nimmt wegen dieser Maßnahme die Ortsgemeinde Grundsteuern in der gleichen Höhe wie im Jahre 2024 ein. Trotzdem kann es aber sein, dass durch die neuen Bewertungen der Häuser und Grundstücke, individuell ein etwas höherer Betrag zustande kommen kann.

Ob wir das auch in Zukunft so halten können wird sich später zeigen. Wie man liest, erwägt die Kreisverwaltung eine Erhöhung der Kreisumlage um 1,5 Prozentpunkte, um ihren Haushalt auszugleichen. Somit überweist die Gemeinde von ihren Steuereinnahmen in Zukunft 46,5 % ! an den Kreis…Die Empfehlung an die Gemeinden, die steuertechnisch bekanntlich am unteren Ende der Nahrungskette angesiedelt sind, lautet: Erhöhung der Grundsteuern, Gewerbesteuer, Hundesteuer etc…

Sollten zur Steuerthematik noch Fragen bestehen, können Sie mich gerne kontaktieren.

Ich wünsche Ihnen ein schönes sonniges Wochenende.

Ihr

Bernd Findt, Ortsbürgermeister

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